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Lebenslagen-> Adoption-> Ein Kind adoptieren-> Geburtsurkunde
Geburtsurkunde 
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde...


Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder für die erstmalige Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt sowie die Vor- und Familiennamen der Eltern.

Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).


Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • sowie für deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Ablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebühren­bescheid.


Notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Geburtsurkunde (erstes Exemplar): EUR 10,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 5,00
  • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.07.2013



 
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