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Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises 


Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können ihn verlängern lassen. Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsvermerke, vorgesehen.

 

HINWEIS: Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu benötigen Sie ein neues Lichtbild.

 

WEITERE INFORMATIONEN:



Zuständigkeit

Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50



Ablauf

Ihr Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag verlängert.



Notwendige Unterlagen:
  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ggf. Passfoto
    • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.



Bearbeitungsfristen:

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollten Sie ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Verlängerung eines befristeten Schwerbehindertenausweises ist für Sie kostenlos.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 05.09.2013




 
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