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Das Gebrauchmuster hat große Ähnlichkeit mit einem Patent. Es wird auch als der "kleine Bruder" des Patents bezeichnet.
Gebrauchsmuster dienen zum Schutz technischer Erfindungen.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Neuheit (die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören)
- erfinderischer Schritt (ein auf dem entsprechenden technischen Gebiet tätiger Fachmann darf nicht ohne Weiteres auf die entsprechende Lösung kommen)
- gewerbliche Anwendbarkeit
Ablauf
Schutzrechte können von jedem selbst angemeldet werden. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Bedenken Sie jedoch, dass Fehler beim Verfassen der Erfindungsbeschreibung meist zu Verzögerung führen oder gar nicht zu korrigieren sind.
- Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie bereits jetzt einen Patentanwalt hinzuziehen.
- Wenn Sie nicht über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Anmeldung
- Das Antragsformular erhalten Sie bei der oben genannten Stelle oder im Internet (Formulare & Online-Dienste).
- Die Anmeldung von Schutzrechten ist auch online möglich, informieren Sie sich darüber auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei den oben genannten Stellen in Papierform (zweifache Ausfertigung) oder elektronisch ein und zahlen Sie die Anmeldegebühr.
- Sie erhalten eine Empfangsbescheinigung mit Angabe des Aktenzeichens und des Anmeldetages.
Weitere Informationen:
Prüfung
Das Deutsche Patent- und Markenamtes (DPMA) prüft Ihre Anmeldung insoweit, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Gebrauchsmusteranmeldung gegeben sind und ob die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.
Anders als beim Patenanmeldungsverfahren wird Ihre Gebrauchsmusteranmeldung nicht auf Neuheit oder Erfindungshöhe geprüft, was das Verfahren erheblich verkürzt.
Register-Eintrag
- Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens trägt das Deutsche Patent- und Markenamt das Gebrauchsmuster in ein Register – die Rolle für Gebrauchsmuster – ein und veröffentlicht die Eintragung im Patentblatt.
- Mit der Eintragung beginnt die Wirkung des Gebrauchsmusterschutzes.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular
-
Technische Beschreibung mit
- Darstellung des Standes der Technik,
- Aufbau und Vorteil der eigenen Erfindung,
- gegebenenfalls einer oder mehrerer technischer Zeichnungen
-
Darstellung der Schutzansprüche, das heißt
- was an der Erfindung neu ist und
- wofür genau der Gebrauchsmusterschutz beantragt wird
-
Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder
Downloadcenter | Deutsches Patent- und Markenamt
Bearbeitungsfristen:
Anmeldegebühren
- Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung
Verfahrendauer
- Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster dauern durchschnittlich drei bis vier Monate.
Schutzdauer
- zunächst drei Jahre, danach Verlängerung auf maximal zehn Jahre gegen Gebühr
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Anmeldegebühr
- bei Anmeldung in Papierform: EUR 40,00
- bei elektronischer Anmeldung: EUR 30,00
Verlängerungsgebühren
- für das 4. bis 6. Schutzjahr: EUR 210,00
- für das 7. und 8. Schutzjahr: EUR 350,00
- für das 9. und 10. Schutzjahr: EUR 530,00
-
Verfahrenskostenhilfe (Schutzrechte)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- §§ 4 bis 8 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014