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Mit diesem Programm werden Forschungsprojekte auf zukunftsorientierten Technologiefeldern gefördert, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger gerichtet sind.
Ein Produkt oder Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union (EU) noch nicht wirtschaftlich verwertet wurde. Es kann sich dabei auch um eine Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens handeln.
Zuschüsse können Sie für folgende Ausgaben erhalten:
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen
- sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
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Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen, KMU)
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Amt24-Begriffserklärungen
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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FAQ "Wirtschaft und Energie"
Sächsische Aufbaubank
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
-
Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten bis maximal 80 Prozent in Abhängigkeit vom Projektcharakter:
- Industrielle Forschung
-
Experimentelle Entwicklung
Sächsische Aufbaubank
- Bonus von maximal 10 Prozent für mittlere Unternehmen und maximal 20 Prozent für kleine Unternehmen
-
Bonus von maximal 15 Prozent für Verbundprojekte
-
Voraussetzungen für Verbundprojekte
Sächsische Aufbaubank
-
Voraussetzungen für Verbundprojekte
-
Bonus von maximal 5 Prozent für technologiepolitisch bedeutsame Projekte
Höchstbetrag
nicht festgelegt
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des wirtschaftsnahen Dienstleistungssektors mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen:
- Große Unternehmen müssen darlegen, dass durch die Förderung
- der Umfang oder die Reichweite des Vorhabens deutlich schneller zunimmt oder
- sich der Gesamtbetrag der Mittel, den das antragstellende Unternehmen für das Vorhaben aufwendet, beträchtlich erhöht.
- angemessene Beteiligung an der Gesamtfinanzierung (subventionsfreie Eigen- oder Fremdmittel)
- die geplanten Entwicklungsergebnisse müssen marktgängig sein (Nachweis durch Verwertungskonzept oder Vermarktungsstrategie)
Ablauf
- Beratung vor Ort
- FuE Projektförderung, Antragsunterlagen
SAB-Förderportal
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Notwendige Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014