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Technologietransferförderung 
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen, Technologietransferförderung (Nr. 06700)...


Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in kleine und mittlere Unternehmen  (KMU) – vorrangig auf den Gebieten der Zukunftstechnologien.

Inhalt dieser Projekte soll es sein, bereits entwickelte Produkt- oder Verfahrensinnovationen auf Technologienehmer zu übertragen. Die Übertragung kann unmittelbar vom Technologiegeber ausgehen oder mit Unterstützung eines Technologiemittler erfolgen.

Wer erhält Unterstützung aus dem Förderprogramm?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen als Technologienehmer, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die Förderung soll dazu beitragen, das beste verfügbare Know-how in sächsische kleine und mittlere Unternehmen zu bringen, den Technologiebedarf dieser Unternehmen zu decken und deren Innovationskraft  zu stärken.

Neue Technologien in innerbetriebliche Prozesse zu integrieren, birgt oftmals ein überdurchschnittlich hohes technisches und finanzielles Risiko. Dieses zu mindern und darüber hinaus die wirtschaftlichen Potenziale des insgesamt vorhandenen technologischen Wissens besser auszuschöpfen, sind weitere Ziele des Förderprogrammes.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

Förderfähig sind:

Investitionen (Technologieerwerb von Technologiegebern):

  • Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung)
  • Kosten für materielle Investitionen (Erwerb von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsgütern)

Beratungsleistungen (von Technologiemittlern):

  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern)

Konditionen

Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
Investitionen:

  • kleine Unternehmen*: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • mittlere Unternehmen*: maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (ab 01.01.2011 je 10 % weniger für Unternehmen im Direktionsbezirk Leipzig und im ehemaligen Landkreis Döbeln)

*) kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition

Beratungsleistungen von Technologiemittlern:

  • maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Höchstbetrag 
bis zu EUR 500.000 pro Jahr und antragstellendem Unternehmen

Beratungsleistungen:

  • maximal EUR 200.000 pro antragstellendem Unternehmen im Zeitraum von drei Jahren

materielle Investitionen:

  • maximal 50 Prozent der Projekt-Gesamtkosten
Hinweis:  Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sitz des Unternehmens in Sachsen
  • keine gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung zu Technologiegebern und Technologiemittlern
  • Verwirklichung des beantragten Projektes wäre ohne die Zuwendung aufgrund eines technischen und finanziellen Risikos gefährdet
  • mindestens 25 Prozent subventionsfreie Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen
Achtung: Die geförderten Investitionen müssen nach Projektende mindestens drei Jahre beim Zuwendungsempfänger verbleiben.

Ausgeschlossen ist die Förderung von

(insbesondere solche, die unmittelbar mit dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend den Leitlinien / Definitionen der EU)
  • Unternehmen aus den Branchen Stahlindustrie, Kohleindustrie, Schiffbau, Kunstfaserindustrie, unmittelbar exportbezogenen Tätigkeiten
  • Vorhaben im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, Fischerei und Aquakultur


Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB):

Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.



Notwendige Unterlagen:
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste").



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014


 
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