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ERP-Innovationsprogramm (KfW) 
Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen (KfW-Programme Nr. 180, 181, 184 / 190, 191, 194)...


Das ERP-Innovationsprogramm wurde entwickelt, um Unternehmen langfristige Finanzierungen auf Gebiet der marktnahen Forschung und innovative Entwicklungen zu ermöglichen. Schwerpunkt ist die Kooperation der mittelständischen Wirtschaft mit Forschungseinrichtungen. Im Rahmen von Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE-Vorhaben) werden auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung berücksichtigt

Das Finanzierungspaket besteht aus einem klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche). Diese Kombination soll zusätzlich die Kapitalstruktur der Unternehmen stärken. Der Zinssatz wird aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert (ERP = European Recovery Program).

Förderfähige Ausgaben

  • Personal-, Reise-, Material- und EDV-Kosten, die dem Vorhaben zuzurechnen sind
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Beratungsleistungen und ähnliche Dienste
  • Investitionskosten
  • Kosten für Weiterentwicklung, Verbesserung und Testreihen
  • Maßnahmen für Qualitätssicherung

Anträge auf Förderung können Unternehmer stellen, die entweder ein innovatives Vorhaben selbst in Deutschland durchführen oder sich durch eigene Ideen maßgeblich an einem solchen beteiligen wollen.

Konditionen

Art der Förderung
klassischer Kredit (Fremdkapitaltranche) mit oder ohne Nachrangdarlehen

Höhe

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen
  • maximal EUR 5 Millionen je Vorhaben
  • für Projekte im Rahmen der Energiewende bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben (maximal EUR 50 Millionen je Unternehmen und Kalenderjahr)

Der Anteil von Fremd- und Nachrangtranche richtet sich nach dem Umsatz der Unternehmen (Gruppenumsatz):

  • bis EUR 50 Millionen: 40 / 60 %
  • darüber: 50 / 50 %

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit
maximal 10 Jahre in beiden Tranchen

Tilgung in gleich hohen, vierteljährlichen Raten:

  • Fremdkapitaldarlehen bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • Nachrangdarlehen bis zu 7 Jahre tilgungsfrei

Zinsen

  • feste Zinssätze für die gesamte Laufzeit

Die Zins-Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von Bonität und Risiko ab.

  • Zinssätze

Sicherheiten

  • Fremdkapitaldarlehen: bankübliche (Vereinbarung mit der Hausbank)
  • Nachrangdarlehen: keine (die Hausbank ist für das Nachrangdarlehen von der Haftung freigestellt)

Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Internetportal der KfW Bankengruppe:

  • Konditionen im Überblick
Hinweise:
  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Zuständige Stelle

für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler

Weitere Voraussetzungen

  • Das Unternehmen ist bereits seit mehr als zwei Jahren am Markt tätig.
  • Die Innovation ist für das Unternehmen neu.
  • der Jahresumsatz des Unternehmens, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, liegt unter EUR 125 Millionen (im Ausnahmefall bei deutschlandweit erstmaligen Neuerungen bis zu EUR 500 Millionen Umsatz)
  • Erfüllung der Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:

    • Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben


Ablauf

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.

  • Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
    • Muster des Antragsformulars
      KfW Bankengruppe
  • Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
  • Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
Tipp: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zu den Programmen. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.
  • ERP-Innovationsprogramm
  • KfW-Infocenter
    KfW Bankengruppe


Notwendige Unterlagen:

Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen (Formulare & Online-Dienste)



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Kreditzinsen
  • für die Beantragung: keine Gebühren oder Kosten


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "ERP-Innovationsprogramm" der KfW Bankengruppe


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 14.01.2015




 
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