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Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, Technologie­gründer­stipendium (SAB) 
Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach Teil C der ESF-Richtlinie "Unternehmens­gründungen aus der Wissenschaft"...


Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Weitere Informationen zum Ablauf und die Unterlagen zur Antragstellung stellen wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Seite zur Verfügung.

Als Gründer oder Gründerin eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich können Sie ein Jahr lang ein personengebundenes Stipendium erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaats Sachsen bei.

Für welche Gründungen gibt es ein "Technologiegründerstipendium"?

Hauptgeschäftsgrundlage Ihres künftigen Unternehmens muss sein:

  • technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung / Vertrieb) umgesetzt werden soll und / oder
  • neuartige, innovative Dienstleistungen von hohem Nutzen für Kunden sowie deutlichen Alleinstellungsmerkmalen und somit deutlich erkennbarem Marktvolumen

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (monatlicher Festbetrag)

Höhe

  • Studierende: EUR 1.000
  • Absolventen / Absolventinnen mit Hochschulabschluss oder Abschluss einer Berufsakademie: EUR 2.500
  • Promovierte Gründer: EUR 3.000

Dauer
1 Jahr

Hinweise: 
  • Ein Stipendium kann nur einmalig für ein Gründungsvorhaben in Anspruch genommen werden; die Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen oder ausgründen
  • Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens 2 Personen

Die Antragstellenden müssen zudem zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
  • wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
  • ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren Abschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie -bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt,
Hinweis: Mitglieder von Gründerteams mit mehrheitlich Studierenden können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.

Innovative Unternehmen – Kriterien

Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen Kern ein Forschungsvorhaben bildet und dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.

Weitere Voraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragstellenden und Sitz des Unternehmens oder einer Betriebsstätte befinden sich in Sachsen.
  • Das zu gründende Unternehmen ist ein kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition.
  • Die Gründungsidee hat nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten.
  • Die oder der Antragstellende übernimmt eine leitende Tätigkeit im Team.
  • Mindestens einer der Gründer muss nachweisbar über kaufmännische Kenntnisse verfügen.
  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
  • keine anderen entgeltlichen Tätigkeiten neben der Arbeit am Gründungsvorhaben

Von der Förderung ausgeschlossen

sind folgende Gründungen:

  • in freiberuflichen Tätigkeiten (insbesondere von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern oder Unternehmensberatern)
  • bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit
  • beim Anspruch auf Sozialleistungen (nach §§ 57, 58 SGB III oder § 29 SGB II)
  • bei gleichzeitiger Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BaföG), Bezug eines anderen Stipendiums, einer anderen Förderung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:

  • Beantragen Sie das Stipendium schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen. Die Vordrucke beziehen Sie online aus Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB.
  • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Nach sechs Monaten benötigt die SAB von Ihnen einen Zwischennachweis. Dieser umfasst

  • einen Zwischenbericht
  • die Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens
  • den Nachweis über den Zwischenstand des Gründungsvorhabens durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Gründerinitiative

Weitere Informationen;



Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antragsvordruck.



Bearbeitungsfristen:
  • Antragstellung:  v o r  Beginn des Gründungsvorhabens
    (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt)
  • Unternehmensgründung: innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides
  • Zwischennachweis: Vorlage nach den ersten 6 Monaten der Förderung
  • Verwendungsnachweis: 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014




 
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