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Namensänderung des Hundehalters
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Zuständigkeit
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.01.2014