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Namensänderung des Hundehalters 

ZuständigkeitAblaufKosten

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.



Zuständigkeit

Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Ablauf
Herr Schmidt im Profil

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.01.2014


 
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