Lebenslagen-> Heirat-> Nach der Heirat-> Namensänderung nach der Heirat-> Namensänderung beim Renten ...
Namensänderung beim Renten Service (Rentenempfänger)
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.
VERWANDTES THEMA:
- Namensänderung bei der Rentenversicherung (Versicherte vor Rentenbezug)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Ablauf
Als Rentenempfänger können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online. Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und es an die folgende Adresse schicken:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin
Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.
Tipp: Sollten Sie umgezogen sein, können Sie dem Renten Service auf dem gleichen Formular Ihre neue Adresse mitteilen.
Notwendige Unterlagen:
-
beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
oder - bei Heirat: Eheurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
DETAILS:
-
Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
kostenlos
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014