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Namensänderung beim Renten Service (Rentenempfänger) 

ZuständigkeitAblaufUnterlagenKosten

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.

VERWANDTES THEMA:



Zuständigkeit


Ablauf

Als Rentenempfänger können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online. Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und es an die folgende Adresse schicken:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13497 Berlin

Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.

Tipp: Sollten Sie umgezogen sein, können Sie dem Renten Service auf dem gleichen Formular Ihre neue Adresse mitteilen.


Notwendige Unterlagen:
  • beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
    oder
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils

DETAILS:



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
kostenlos


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014



 
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