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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Lohnsteuerklassen-Änderung nach Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft... 


Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Ändert sich der Familienstand, kommt gegebenenfalls auch eine andere Lohnsteuerklasse in Betracht.

Eheschließung

Die Meldebehörden übermitteln den geänderten Familienstand "verheiratet", den Tag der Eheschließung und die Identifikationsnummern beider Ehepartner automatisch an die Finanzverwaltung. Infolgedessen werden im Verfahren Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beide Ehepartner programmgesteuert mit Wirkung vom Tag der Eheschließung an in die Steuerklassenkombination IV / IV eingereiht, wenn beide im Inland wohnen. Dem Hauptarbeitgeber des Ehemannes / der Ehefrau wird so jeweils die Steuerklasse IV als ELStAM zum Abruf bereitgestellt. Sie erhalten somit auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn Ihr Ehemann / Ihre Ehefrau keinen Arbeitslohn bezieht.

Tätig werden müssen Sie in der Regel nur, wenn aus Ihrer Sicht statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV / IV eine abweichende Steuerklasse (III) beziehungsweise Steuerklassenkombination zur Anwendung kommen soll (III / V oder IV / IV mit Faktor).

Die Änderung aus Anlass der Heirat wird übrigens nicht als Steuerklassenwechsel angerechnet. Diesen können Sie während der Ehe grundsätzlich nur ein Mal im laufenden Kalenderjahr beantragen.

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Derzeit übermitteln die Meldebehörden nur die Information an die Finanzverwaltung, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Lebenspartner / bei der Arbeitnehmerin um eine Lebenspartnerin handelt. Neben dem Merkmal der Lebenspartnerschaft wird die Identifikationsnummer des anderen Lebenspartners / der anderen Lebenspartnerin noch nicht mitgeteilt. Daher ist eine programmgesteuerte Bildung der für Ehepartner möglichen Steuerklassenkombinationen für Lebenspartner im ELStAM-Verfahren noch nicht möglich.

Damit die für Ehegatten möglichen Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden können, bedarf es derzeit noch eines entsprechenden Antrages der Lebenspartner beim Finanzamt.

Achtung! Bei der Steuerklassenkombination III / V oder IV / IV mit Faktor sowie bei Steuerklasse III wegen eines im Ausland, aber in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz lebenden Ehe- oder Lebenspartners sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Verwandte Themen:


Zuständigkeit
Finanzamt


Voraussetzungen

Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft



Ablauf

Um die Steuerklasse ändern zu lassen, müssen die Ehe- oder Lebenspartner dies gemeinsam beim Finanzamt beantragen.

  • Reichen Sie den Antrag und die übrigen erforderlichen Unterlagen persönlich oder schriftlich beim Finanzamt ein. Der Antrag muss von Ihnen beiden unterzeichnet sein.
  • Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, wird dieser in der Regel sofort geprüft.
  • Ihrem Arbeitgeber werden die geänderten ELStAM mit entsprechender Gültigkeitsangabe im elektronischen Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Sofern Sie einen Ausdruck Ihrer ELStAM wünschen, vermerken Sie dies auf dem Antragsvordruck. Die eigenen ELStAM können jedoch auch nach kostenfreier Registrierung über das ElsterOnline-Portal einsehen.
  • Papierbescheinigung für Lebenspartner

    Für Lebenspartner ist eine Änderung in die für Ehepartner möglichen Steuerklassen(kombinationen) in der ELStAM-Datenbank aus technischen Gründen noch nicht möglich. Auf den Antrag hin sperrt das Finanzamt den Arbeitgeber-Abruf der ELStAM vorübergehend und stellt jeweils eine Bescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse aus ("Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug"), die die Lebenspartner dann ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.



Notwendige Unterlagen:
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) bei persönlicher Antragstellung
  • Grundsätzlich genügt ein formloser Antrag. Geben Sie darin neben den persönlichen Daten (Name und Anschrift) auch Ihre jeweilige steuerliche Identifikationsnummer und Steuernummer an. Es kann aber auch der Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern" verwendet werden – dies empfiehlt sich insbesondere für die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor (für die Ermittlung des Faktors sind die dort abgefragten näheren Angaben erforderlich).
  • für Steuerklasse III wegen eines im Ausland (EU / EWR-Mitgliedsstaaten) lebenden Ehe- oder Lebenspartners: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM" und gegebenenfalls "Anlage Grenzpendler EU / EWR"
  • gegebenenfalls: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Daten der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Melderegister der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfasst beziehungsweise noch nicht an die Finanzverwaltung übermittelt)


Bearbeitungsfristen:
Den Antrag auf Steuerklassenänderung können Sie bis 30.11. des Jahres stellen, für das die Steuerklasse gilt.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 23.01.2015



 
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