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Wird in einem ausländischen Staat als Echtheitsnachweis Ihrer Urkunden die Apostille anerkannt, benötigen Sie statt der aufwändigeren Legalisation nur diese Form der Beglaubigung. Für öffentliche Urkunden sächsischer Behörden erteilt die Landesdirektion Sachsen die Apostille.
Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, können Sie dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) entnehmen.
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Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen)
Deutsche Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen
Sonderabkommen
Zwischen einer Reihe von Staaten bestehen Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentlich Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden. Dazu zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweiz.
Verwandtes Thema:
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Legalisation
Amt24-Informationen
Ablauf
persönliche Vorsprache:
- Legen Sie Ihre Urkunden bitte im Original vor. Sie sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
- Halten Sie ein Personaldokument bereit, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können.
Postweg:
Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original an die zuständige Dienststelle der Landesdirektion Sachsen.
Notwendige Unterlagen:
- Originalurkunde
- Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- EUR 15,00 Euro pro Urkunde
Die Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache bar zu entrichten; beantragen Sie die Beglaubigung schriftlich, erhalten Sie die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Nachnahme zurück.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr (Sächsische Apostillen-Zuständigkeitsverordnung, SächsApostZuVO)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Beglaubigung und Legalisation deutscher Urkunden und die Erteilung von Apostillen und Bestätigungen (VwV Legalisation)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 31.07.2014