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Ehefähigkeitszeugnis beantragen (Wohnsitz im Inland) 


Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Ob ein deartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dm Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.


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Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Voraussetzungen

Damit Ihnen der Standesbeamte ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland.

DETAILS:



Ablauf

Ein Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Standesamt beantragen.

TIPP: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Apostille oder Legalisation erforderlich sein.

DETAILS:



Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Nachweise über dei Auflösung einer Vorehe oder Lebenspartnerschaft (soweit zutreffend)

Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern.



Bearbeitungsfristen:

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:


    Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



    Freigabevermerk
    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012



     
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