Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Heirat-> Planung der Heirat-> Anmeldung der Eheschließung-> Eheschließung, Anmeldung b...
Eheschließung, Anmeldung beim Standesamt 


Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die konkrete Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Alle Informationen und Hinweise, die darüber hinaus für die Trauung wichtig sind, haben wir für Sie in einem eigenen Kapitel zusammengestellt:

Hinweis: Wenn beide künftigen Ehepartner im Ausland leben, können Sie die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, das die Trauung vornehmen soll.



Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Voraussetzungen


Ablauf
  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf ("Zuständige Stelle").
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.


Notwendige Unterlagen:

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
    beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes)
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    aktuelle Geburtsurkunde

Bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich):

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil;
    im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners beziehungsweise
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft

Hinweis: Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich):

Bei einem Partner aus dem Ausland:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis

Für Partner aus Staaten, in denen keine "Ehefähigkeitszeugnisse" ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde oder die Diplom- beziehungsweise Promotionsurkunde, wenn Sie einen akademischen Grad führen.



Bearbeitungsfristen:

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Anmeldung der Eheschließung
(Prüfen der Voraussetzungen)
  • EUR 40,00
  • wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist:
    bei einem Partner: EUR 70,00
    bei beiden Partnern: EUR 90,00
  • Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: EUR 10,00
  • erneutes Prüfen der Voraussetzungen: EUR 20,00

Hinweis: Darüber hinaus können für die Durchführung der Eheschließung weitere Kosten entstehen:

  • vor dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte: gebührenfrei
  • vor einem anderen Standesamt: EUR 20,00
  • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 70,00*

*) ausgenommen: lebensgefährliche Erkrankung eines der Partner



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht