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Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland eine Ehe schließen wollen, müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen.
In diesem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die innere Behörde, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.
Notwendige Unterlagen:
Bitte beachten Sie die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Zu den Gebühren, die die Vertretungen erheben, können keine Angaben gemacht werden.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012