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Auskunft aus der Kaufpreissammlung 


Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.



Zuständigkeit
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes


Voraussetzungen
  • Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.

  • Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
  • Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
  • Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
  • Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.


Ablauf
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe "Zuständige Stelle"). Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Die Auskünfte werden grundstücksbezogen erteilt, wobei der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen nicht mitgeteilt werden dürfen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern und Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen




 
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