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Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürger dar.
Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.
HINWEIS: Der Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit, einer Veröffentlichung seines Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen.
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Widerspruch gegen die Veröffentlichung einer Baulandfläche
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ablauf
Wenn Ihr Grundstück nicht im Baulandkataster veröffentlicht ist, haben Sie als Grundstückseigentümer die Möglichkeit, dies bei der Stadt/Gemeinde zu beantragen. Falls diese hierfür ein Formular vorschreibt, müssen Sie dieses verwenden, sonst reichen Sie den Antrag formlos ein.
Notwendige Unterlagen:
Ihr Antrag muss mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Name des Grundstückseigentümers (Angabe, ob Eigentümer oder Erbbauberechtigter)
- Lagebezeichnung des Grundstücks:
- Gemarkung
- Flurstück
- Straße, Hausnummer
Wenn Sie als Bevollmächtigter handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2012