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Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen.
Ablauf
Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo Sie den Bebauungsplan einsehen können.
Notwendige Unterlagen:
Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Bearbeitungsfristen:
Es gibt keine Fristen. Ein bestehender Bebauungsplan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes ist möglich. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern