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Als sogenannte "altlastenverdächtige Flächen" oder "Altlasten" werden Flächen bezeichnet, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Dies können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.
Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Altlasten
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Zuständigkeit
Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Ablauf
Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Des Weiteren hilft sie bei der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser und kann Sie bei Bauvorhaben auf Verdachtsflächen beraten.
Sind Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich, kann sie Sie ebenfalls fachlich und rechtlich begleiten.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Fachinformationen zur systematischen Altlastenbehandlung
- Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Beratung ist kostenfrei. Kosten entstehen hingegen bei detaillierten Auskünften aus dem Altlastenkataster.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014