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Auskunft aus dem Altlastenkataster 


Als sogenannte "altlastenverdächtige Flächen" oder "Altlasten" werden Flächen bezeichnet, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Dies können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.

Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

  • Altlasten
    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft


Zuständigkeit

Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Des Weiteren hilft sie bei der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser und kann Sie bei Bauvorhaben auf Verdachtsflächen beraten.

Sind Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich, kann sie Sie ebenfalls fachlich und rechtlich begleiten.


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Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Beratung ist kostenfrei. Kosten entstehen hingegen bei detaillierten Auskünften aus dem Altlastenkataster.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014



 
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