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Apostille, Erteilung durch die Landesdirektion Sachsen 
Legalisation und Apostille für deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland


Wird in einem ausländischen Staat als Echtheitsnachweis Ihrer Urkunden die Apostille anerkannt, benötigen Sie statt der aufwändigeren Legalisation nur diese Form der Beglaubigung. Für öffentliche Urkunden sächsischer Behörden erteilt die Landesdirektion Sachsen die Apostille.

Hinweis: Apostillen zu Urkunden der Justizbehörden, der obersten Staatsbehörden sowie der Präsidenten des Landtages und des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen erteilen diese Behörden selbst.

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, können Sie dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) entnehmen.

Sonderabkommen

Zwischen einer Reihe von Staaten bestehen Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentlich Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden. Dazu zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweiz.

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Ablauf

persönliche Vorsprache:

  • Legen Sie Ihre Urkunden bitte im Original vor. Sie sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
  • Halten Sie ein Personaldokument bereit, damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können.

Postweg:

Ihre Urkunden senden Sie bitte im Original an die zuständige Dienststelle der Landesdirektion Sachsen.

Teilen Sie stets mit, in welchem Staat die Urkunden vorgelegt werden sollen.



Notwendige Unterlagen:
  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • EUR 15,00 Euro pro Urkunde

Die Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache bar zu entrichten; beantragen Sie die Beglaubigung schriftlich, erhalten Sie die beglaubigten Urkunden mit Rechnung per Nachnahme zurück.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 31.07.2014



 
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