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Wenn Sie über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss verfügen, können Sie an der zweijährigen Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in Vollzeitform.
Wenn Sie darüber hinaus bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie in der entsprechenden Fachrichtung an der einjährigen Fachoberschule (Klasse 12 L) die Fachhochschulreife erwerben. Der Unterricht erfolgt ebenfalls in der Regel in Vollzeitform.
Die Fachoberschule wird in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Agrarwirtschaft
- Gestaltung
- Sozialwesen
- Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Unabhängig von der gewählten Fachrichtung berechtigt die mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule erworbene Fachhochschulreife bundesweit zum Studium an Fachhochschulen in jeder Studienrichtung.
Zuständigkeit
Sie melden Sich bzw. Ihr Kind direkt an der Fachoberschule Ihrer Wahl an. Fachoberschulen sind in der Sächsischen Schuldatenbank verzeichnet. Bitte nutzen Sie die Suchfunktionen.
- Sächsische Schuldatenbank
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Voraussetzungen
Um an der Fachoberschule aufgenommen zu werden, müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- ein mindestens vierjähriger fortlaufender Unterricht in der Fremdsprache Englisch an einer allgemeinbildenden Schule oder ein gleichwertiger Kenntnisstand in der fortzuführenden Fremdsprache Englisch, der in einer schriftlichen Feststellungsprüfung nachzuweisen ist
- die Bewerberin oder der Bewerber darf weder die Hochschulreife (Abitur) noch die Fachhochschulreife besitzen, sie oder er darf nicht mehr als einmal an der Abschlussprüfung einer Fachoberschule teilgenommen haben und muss die Fachhochschulreife innerhalb der noch verbleibenden Verweildauer erreichen können (an der zweijährigen Fachoberschule höchstens vier Jahre, an der einjährigen Fachoberschule bei Vollzeitunterricht höchstens zwei Jahre, bei Teilzeitunterricht höchstens vier Jahre)
Für die Aufnahme in eine einjährige Fachoberschule (Klasse 12 L) muss zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- der Abschluss einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- der Abschluss einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach der Systematik der Facharbeiterberufe der DDR
- der Berufsabschluss einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens zweijährigen beruflichen Vollzeitschule
- der Abschluss einer nicht einschlägigen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in Verbindung mit einer für die angestrebte Fachrichtung einschlägigen, mindestens fünfjährigen Berufserfahrung. Bei Teilzeitausbildung muss eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden.
Außerdem gelten für die Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Gestaltung und Sozialwesen besondere Aufnahmevoraussetzungen.
Versagung der Aufnahme
Die Aufnahme an der Fachoberschule wird generell versagt:
- wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
- wenn mehr als einmal
- keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt ist oder
- ohne Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen wurde oder
- wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss und in der Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann.
Die Aufnahme kann versagt werden, wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.
Ablauf
Für die Aufnahme an einer Fachoberschule bewerben Sie sich an dem von Ihnen ausgewählten Beruflichen Schulzentrum, in dem Sie die Ausbildung beginnen möchten. Wenn Sie schon volljährig sind, bewerben Sie sich selbst, sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun.
Sind für die zwei- beziehungsweise einjährige Fachoberschule mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleitung für diejenigen Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durch.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Die Aufnahmeentscheidung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und steht unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und an der Fachoberschule tatsächlich die Klassen gebildet werden. Verspätete Anträge können im Auswahlverfahren erst berücksichtigt werden, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden wurde.
Wenn Sie in die Fachoberschule aufgenommen werden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bekanntgabe ebenfalls schriftlich mitteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht in Anspruch genommene Plätze im Nachrückverfahren vergeben.
Notwendige Unterlagen:
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Im Aufnahmeantrag müssen Sie angeben, welche Fachrichtung Sie besuchen wollen. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie zudem folgende Unterlagen einreichen:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
- einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit zwei Lichtbildern
- eine Erklärung darüber,
- ob Sie bereits eine Fachoberschule besucht oder an der Abschlussprüfung einer Fachoberschule teilgenommen und welches Ergebnis Sie erzielt haben und
- ob Sie bereits am Auswahlverfahren einer Fachoberschule teilgenommen haben sowie
- gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Name und Vorname der Personensorgeberechtigten bei minderjährigen Schülern (in der Regel der Eltern)
- Anschrift
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit, ausgenommen Bewerber für die Klassenstufe 12 L
- Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind
Bearbeitungsfristen:
Der Aufnahmeantrag muss bis zum 31.03. des Jahres, in dem die Aufnahme an der Fachoberschule beabsichtigt ist, gestellt werden.
Die Aufnahmeentscheidung wird Ihnen schriftlich bis zum 15.05. des Kalenderjahres der beantragten Aufnahme mitgeteilt.
Die Aufnahme an der Schule kann grundsätzlich nur zu Beginn des Schuljahres erfolgen, spätestens jedoch bis vier Wochen nach Unterrichtsbeginn. Davon abweichende Einzelentscheidungen trifft in begründeten Ausnahmefällen die Schulleitung.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Anmeldung und der Besuch der Fachoberschule eines Beruflichen Schulzentrums sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachoberschule – FOSO)
- § 4 FOSO – Aufnahmevoraussetzungen
- § 5 FOSO – Aufnahmeverfahren
- § 6 FOSO – Auswahlverfahren für die Klassenstufe 11
- § 7 FOSO – Auswahlverfahren für die Klassenstufe 12 L
- § 8 FOSO – Aufnahmeentscheidung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014