Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Grenzüberschreitend le...-> Willkommen in Sachsen!-> Wahlrecht-> Eintragung in das Wählerver...
Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen 


In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag (35. Tag vor der Wahl) mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

Hinweis: Zur Landtagswahl in Sachsen ist nur wahlberechtigt, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Freistaat wohnt oder ohne einen anderen Wohnsitz sich hier gewöhnlich aufhält. Zur Teilnahme an den Kommunalwahlen sind Sie ohne Wohnsitz im Freistaat Sachsen nicht wahlberechtigt, Sie können demzufolge hierfür nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Einspruch / Berichtigung

Erhielten Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung, sollten Sie sich sofort bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt die Eintragung, obwohl Sie annehmen, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch (Kommunalwahlen: Berichtigungsantrag) hin korrigiert werden.



Zuständigkeit
Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Voraussetzungen
  • Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wird von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vornehmen.
  • Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind.


Ablauf

Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.

Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, müssen Sie umgehend schriftlich oder persönlich die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Daraufhin wird Ihre Wahlberechtigung erneut geprüft.

Ihr formloser schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Vor- und Nachnamen,
  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ihre Wohnanschrift,
  • Ihre Unterschrift
  • und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Sind Sie nicht wahlberechtigt, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.



Notwendige Unterlagen:

Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.



Bearbeitungsfristen:

Den Antrag können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen (Kommunalwahlen: bis spätestens 16. Tag vor der Wahl).



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin.




 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht