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In Deutschland brauchen sie für ein Studium eine Hochschulzugangsberechtigung. In der Regel ist dies ein Schulabschluss. Wenn Sie aus dem Ausland kommen und Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, so müssen Sie für die Zulassung zum Studium nachweisen, dass Ihr Schulabschluss (oder andere Qualifikationen) der in Deutschland geforderten Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.
Ist Ihr Bildungsnachweis nur bedingt mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Prüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Fachstudium wird Ihnen der Besuch eines Studienkollegs angeboten.
Zudem müssen Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen – je nach Studiengang Deutsch oder Englisch. In der Regel geschieht dies durch eine Sprachprüfung. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie in Ihrem Heimatland belegen (zum Beispiel an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (etwa an Universitäten).
Voraussetzungen
- gleichwertiger Bildungsstand durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
- Sprachkenntnisse
Ablauf
- Richten Sie Ihren Zulassungsantrag direkt an Ihre Wunschhochschule, legen Sie Zeugniskopien bei
- Die Studieneinrichtung prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag.
Hochschulzugang durch Studienkolleg
Erlauben Ihnen Ihre Zeugnisse keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland, so können Sie den fachgebundenen Hochschulzugang durch den Besuch eines Studienkollegs nachholen.
- Bewerben Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule für das Studienkolleg.
- Das Studienkolleg endet mit der so genannten Feststellungsprüfung ("Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer und staatenloser Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland").
Notwendige Unterlagen:
- Qualifikation, die im Herkunftsland ein Studium ermöglicht (zum Beispiel Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE), einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
- Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – soweit vorhanden – Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Zulassungsantrag gefordert werden.
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 17 Absatz 12 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Hochschulzugang, Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014