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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen 


Seit dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip.

Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
  • persönliche Daten.

Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Aufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden


Zuständigkeit
Ausländerbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes


Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.


Ablauf
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Vor Ort werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.


Notwendige Unterlagen:
  • Reisepass oder Passersatzpapiere
  • ein biometrisches Lichtbild
  • weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.



Bearbeitungsfristen:

Bearbeitungszeit: vier bis sechs Wochen



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Aufenthaltserlaubnis oder blaue Karte EU
    • Erteilung bis zu einem Jahr: EUR 100,00
    • Erteilung von mehr als einem Jahr: EUR 110,00
    • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
  • Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: EUR 135,00
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: EUR 250,00
  • Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit: EUR 200,00


Sonstiges

Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern


 
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