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Neugründungen
Ihr künftiges Unternehmen müssen Sie innerhalb einer Woche ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden, der für Ihre Branche zuständig ist. Bei Betrieben, Einrichtungen und Freiberuflern sind es dem Gesetz nach die gewerblichen Berufsgenossenschaften, soweit die Zuständigkeit nicht bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand liegt.
Sie benötigen die Mitgliedsnummer Ihres Unfallversicherungsträgers und die damit verbundene Einstufung in Gefahrklassen, um Beschäftigte zur Sozialversicherung anzumelden. Auch können Sie sich als Mitglied schon beim Errichten Ihrer Betriebsstätte zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten lassen.
Änderungen im laufenden Unternehmen
Änderungen im laufenden Unternehmensbetrieb, die für die Unfallversicherung relevant sein könnten (Beispiel: dauerhafte Änderung des Schwerpunkts Ihrer Tätigkeit), müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft innerhalb von vier Wochen melden.
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Ein neues Unternehmen anmelden – wie geht das?
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung -
Von Anfang an dabei. Gesetzliche Unfallversicherung bei Existenzgründungen
Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Zuständigkeit
Die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung machen Sie beim jeweiligen branchenzuständigen Träger (meist die Berufsgenossenschaft, gegebenenfalls auch die Unfallkasse oder der Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung)
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Branchenzuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Verzeichnis der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung -
Auskunft über den zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten Sie auch über die kostenlose
Telefon-Hotline 0800 6050404 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Voraussetzungen
Sie nehmen eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit auf.
Ablauf
Rufen Sie zunächst das Anmeldeformular online ab und füllen Sie es vollständig aus. Reichen Sie dann die Meldung bei Ihrem branchenzuständigen Unfallversicherungsträger ein.
Bearbeitungsfristen:
- Anmeldung: binnen einer Woche ab Beginn der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit (dazu zählen bereits vorbereitende Arbeiten)
- Änderungen im laufenden Unternehmensbetrieb innerhalb von vier Wochen
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Meldung / Mitteilung zur gesetzlichen Unfallversicherung: gebührenfrei
- nach Ablauf des Geschäftsjahres: Erhebung des Mitgliedsbeitrags für Ihr Unternehmen, sofern Sie Beschäftigte haben oder Sie als Unternehmer selbst versichert sind.
Sonstiges
Als Unternehmer oder Freiberufler selbst sind Sie in der Regel nicht automatisch versichert, Sie können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 192 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) – Auskunfts- und Meldepflichten von Unternehmern und Bauherren
Freigabevermerk
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)