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Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eintragen 


Angehörige Freier Berufe können sich zur Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Sie wird unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars in das Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

Der Name der Partnerschaft enthält den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" und die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Eine beschränkte Berufshaftung muss im Namen ersichtlich sein (durch den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder "mbB" oder eine andere allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung). Der Namenszusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" kann im Falle der beschränkten Berufshaftung mit "Part" oder "PartG" abgekürzt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit

ein Notariat Ihrer Wahl



Voraussetzungen
  • aktive Ausübung des Freien Berufs in der Partnerschaft
  • Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein
  • Partnerschaftsvertrag

Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform. Er muss folgende Informationen enthalten:

  • den Namen und den Sitz der Partnerschaft
  • den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
  • den Gegenstand der Partnerschaft

Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung (PartG mbB)

Nachweis einer beruflichen Haftpflichtversicherung der Vertragspartner mit einer Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall von

  • für Anwälte (Rechtsanwälte und Patentanwälte): EUR 2,5 Mio
  • für Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer: EUR 1 Mio


Ablauf

Alle Partner müssen gemeinsam einen Antrag auf Eintragung in das Partnerschaftsregister stellen. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar oder eine Notarin elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form.

  • Notar
    Notarkammer Sachsen
Tipp: Ihr Notar oder Ihre Notarin hilft Ihnen auch bei der Formulierung des Eintragungsantrags und reicht ihn beim zuständigen Amtsgericht für Sie ein.


Notwendige Unterlagen:
  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zur Eintragung in das Partnerschaftsregister
  • diese muss insbesondere enthalten:
    • den Namen und den Sitz der Partnerschaft
    • den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
    • den Gegenstand der Partnerschaft
    • die Vertretungsmacht der Partner

Für die PartG mbB ist eine Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung beizufügen.

Hinweis: Der Partnerschaftsvertrag muss nicht vorgelegt werden.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014


 
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