Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Steuerberater...-> Zulassung zur Steuerberater...
Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen 
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 35 Steuerberatungsgesetz (StBerG)


Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Steuerberaterprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.

Verbindliche Auskunft

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung (gegebenenfalls für die Prüfungsbefreiung) erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Prüfungen in Sachsen

Die Steuerberaterprüfung wird in Sachsen von einem Prüfungsausschuss beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen abgenommen. Der schriftliche Teil der Prüfung findet jährlich Anfang Oktober statt – stellen Sie den Antrag auf Prüfungszulassung bitte bis Ende April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu zwei Mal wiederholen.

Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können statt der Steuerberatungsprüfung eine Eignungsprüfung absolvieren.

Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
Sie können in Sachsen zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie
  • vorwiegend in Sachsen berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Sachsen wohnen
  • ein wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen haben und danach zwei Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren (bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren: drei Jahre Berufspraxis)
  • die Abschlussprüfung für einen kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und danach zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig waren (bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt: sieben Jahre Berufspraxis).

Erfüllen Sie die erforderlichen Berufspraxiszeiten bei der Antragstellung noch nicht, können Sie unter der Bedingung zur Prüfung zugelassen werden, dass Sie diese Zulassungsvoraussetzung bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt haben.

Prüfungsbefreiung

Bei entsprechender Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern spricht die Steuerberaterkammer eine Prüfungsbefreiung aus. Das trifft unter anderem zu für:

  • Professoren
  • ehemalige Finanzrichter
  • ehemalige Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung

Stellen Sie in diesem Fall bei der Steuerberaterkammer einen Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung.



Ablauf
Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das Merkblatt zur Steuerberaterprüfung durch.

Verbindliche Auskunft bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung oder -befreiung)

Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberatungsprüfung oder die Befreiung erfüllen, beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

Antrag auf Prüfungszulassung / -befreiung

Den Antrag auf Zulassung zur oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen. Beachten Sie die Antragsfrist.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen beziehungsweise von dieser befreit sind.

Wenn Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigter Buchprüfer bestanden haben oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt sind, können Sie die Prüfung in verkürzter Form beantragen. Kreuzen Sie dazu das vorgesehene Feld im Antragsformular an.

Steuerberaterprüfung

  • Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung.
  • In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht drei Arbeiten an.
  • Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid – gegebenenfalls verbunden mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.
  • Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.
  • Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.
  • Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.



Notwendige Unterlagen:
  • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Qualifikationen und Tätigkeiten (Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden bitte mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular.



Bearbeitungsfristen:
  • Antrag auf Zulassung: bis Ende April eines jeden Jahres
  • Prüfungstermin: voraussichtlich der erste Dienstag nach dem 03.10. eines jeden Jahres (falls der 03.10. auf einen Montag fällt eine Woche später)

Die genauen Termine für die Steuerberaterprüfungen erfahren Sie im Portal der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsgebühr

  • für die verbindliche Auskunft: EUR 200,00
  • für den Zulassungs- / Befreiungsantrag: EUR 200,00

Prüfungsgebühr

  • EUR 1.000
Hinweis:
  • Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
  • Bei Rücktritt vor Ablauf der Zahlungsfrist entfällt die Prüfungsgebühr, treten Sie vor Abschluss der letzten Aufsichtsarbeit zurück, wird Ihnen die Prüfungsgebühr zur Hälfte erstattet (EUR 500,00).


Sonstiges

Die Aufgaben früherer Steuerberaterprüfungen werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht