Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Einheitlicher Ansprechpartn...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Steuerberater...-> Zulassung zur Eignungsprüfu...
Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen 
nach § 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG)


Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?

Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.

Verbindliche Auskunft

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Prüfungen in Sachsen

Die Eignungsprüfung wird in Sachsen von einem Prüfungsausschuss beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen abgenommen und findet regelmäßig zeitgleich mit der regulären Steuerberaterprüfung statt. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Stellen Sie den Antrag auf Prüfungszulassung bis Ende April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu zwei Mal wiederholen.

Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.

Weitere Informationen:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus:
  • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz
  • Diplom, das in Ihrem Staat zur Hilfe in Steuersachen berechtigt
    oder
  • Falls der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Staat nicht reglementiert ist: Abschluss eines Studiums, das auf den Beruf vorbereitet sowie eine zweijährige Berufstätigkeit


Ablauf
Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das bereitstehende "Merkblatt zur Steuerberaterprüfung" durch.

Verbindliche Auskunft bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung

Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich mit dem erforderlichen Formular bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

Antrag auf Prüfungszulassung

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich mit dem erforderlichen Formular bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

Eignungsprüfung

  • Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung.
  • In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht zwei Arbeiten an.
  • Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid – gegebenenfalls mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.

Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.



Notwendige Unterlagen:
  • den Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften / Kopien nur mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf
  • Passbild

Details entnehmen Sie dem Antragsformular.



Bearbeitungsfristen:
  • Antrag auf Zulassung: bis Ende April eines jeden Jahres
  • Prüfungstermin: voraussichtlich der erste Dienstag nach dem 03.10. eines jeden Jahres (falls der 03.10. auf einen Montag fällt eine Woche später)

Die genauen Termine erfahren Sie im Portal der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen:

  • Termine
    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsgebühr

  • für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00
  • für den Zulassungsantrag: EUR 200,00

Prüfungsgebühr

  • EUR 1.000
Hinweise:
  • Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
  • Bei Rücktritt vor Ablauf der Zahlungsfrist entfällt die Prüfungsgebühr, treten Sie vor Abschluss der letzten Aufsichtsarbeit zurück, wird Ihnen die Prüfungsgebühr zur Hälfte erstattet (EUR 500,00)


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2015



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht