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Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin beantragen 
Antrag auf Bestellung als Steuerberater / Steuerberaterin nach §§ 40 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)...


Wenn Sie künftig als Steuerberater oder -beraterin arbeiten und ihre erste berufliche Niederlassung in Sachsen begründen möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen erforderlich. Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.

Weitere Informationen:

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
Voraussetzungen dafür, dass Sie als Steuerberater/in bestellt werden können, sind insbesondere, dass
  • Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
  • Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
  • Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
  • Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers).

Mehr zum Thema:



Ablauf

Bevor Sie den Antrag stellen, lesen Sie bitte aufmerksam das bereitstehende Merkblatt:

  • Merkblatt
    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

  • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.

Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.



Notwendige Unterlagen:
  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung oder die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • Passbild
  • für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
    Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach  § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)


Bearbeitungsfristen:

Sie müssen sich innerhalb von sechs Monaten als Steuerberater / Steuerberaterin niederlassen, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kosten des Verfahrens: EUR 180,00



Sonstiges

Wenn Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin im Ausland tätig werden möchten, wenden Sie sich für die Bestellung an die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie Ihre Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung absolvierten oder von der Prüfung befreit wurden.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.



 
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