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Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
TIPP: Soll Ihnen das Standesamt bei der Begründung der Lebenspartnerschaft gleich mehrere Lebenspartnerschaftsurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft.
Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
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Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft durch ein deutsches Standesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschatsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).
Ablauf
Beantragung im zuständigen Standesamt vor Ort
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf:
- zuständige Stelle
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
TIPP: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
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Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
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Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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Beglaubigung von Kopien und Abschriften
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid.
Notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
DETAILS:-
Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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Beglaubigung von Kopien und Abschriften
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Lebenspartnerschaftsurkunde (erstes Exemplar): EUR 10
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je EUR 5
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 58 PStG – Lebenspartnerschaftsurkunde
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
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§ 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren
Freigabevermerk
Bundesministerium des Innern. 30.07.2013