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Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Standesamt anmelden 


Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschafts­gesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz eines der Lebenspartner. Leben beide Partner im Ausland, wird die Begründung der Lebenspartnerschaft direkt bei dem Standesamt in Deutschland beantragt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet werden soll.

Hinweis: Die Begründung der Lebenspartnerschaft selbst kann vor jedem Standesamt an einem Ort Ihrer Wahl erfolgen.


Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Ablauf

Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin das Standesamt auf, vor dem Sie die Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen möchten.

  • Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft vorliegen, andernfalls wird die Mitwirkung abgelehnt. Das Standesamt informiert Sie über die Entscheidung.
  • Liegt Ihnen die Bestätigung Ihres zuständigen Standesamtes vor, können Sie einen Termin bei einem Standesamt ihrer Wahl vereinbaren.
Die Partner müssen beide persönlich im Standesamt erscheinen – ist einer der Partner verhindert, muss er oder sie schriftlich erklären, mit der Beantragung durch die andere Person einverstanden zu sein (schriftliche Bevollmächtigung).


Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

wenn ein Partner noch nie verheiratet war oder noch nie eine Lebenspartnerschaft führte:

  • neu ausgestellte Geburtsurkunde (vom Standesamt des Geburtsortes) oder
  • Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Legalisation oder Apostille), wenn der Betreffende im Ausland geboren wurde

wenn ein Partner verheiratet war:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde des letzten Ehepartners

wenn ein Partner bereits eine Lebenspartnerschaft geführt hat:

  • einen Nachweis über deren Auflösung und gegebenenfalls über eine namensrechtliche Erklärung
Hinweis für ausländische Staatsangehörige:
    Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig. Lassen Sie sich beim Standesamt beraten und bringen Sie alle Unterlagen (Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, jeweils von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer vollständig übersetzt) mit.


    Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

    Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft (Prüfen der Voraussetzungen)

    • EUR 40,00 – 70,00
    • wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist:
      • bei einem Partner: EUR 70.00 – 100,00
      • bei beiden Partnern: EUR 90,00 – 120,00
    • erneutes Prüfen der Voraussetzungen: EUR 20,00 – 50,00


    Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



    Freigabevermerk
    Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.09.2014



     
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