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Lebenslagen-> Familienrecht-> Eheleute, Lebensgefährten, ...-> Abschluss eines Ehevertrages
Abschluss eines Ehevertrages 

AblaufFristenKostenRechtsvorschrift

Grundlegendes zum Ehevertrag, zur Frage der Gütertrennung oder der Zugewinngemeinschaft sowie zu Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen erfahren Sie hier:


Beratung über rechtliche Folgen

Falls für Sie ein Ehevertrag in Frage kommt, sollten Sie sich notariell beraten lassen. Notare und Notarinnen sind für die erforderliche Beurkundung zuständig, setzen Ihnen auch einen Vertrag auf und beraten beide Partner neutral. In bestimmten Konstellationen sollten Sie daher prüfen, ob für einen der Partner eine – mit zusätzlichen Kosten verbundene – einseitige juristische Vorab-Beratung sinnvoll ist.

Fragen Sie genau nach, welche Auswirkungen die von Ihnen gewünschten Regelungen haben. Manche Vereinbarungen könnten sittenwidrig und daher unwirksam sein. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben in aktuellen Entscheidungen Wesentliches dazu ausgeführt.


Notarielle Beurkundung

In jedem Fall muss ein Ehevertrag wegen seiner weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Regelungen notariell beurkundet werden. Auch Unterhaltsvereinbarungen zwischen Ehegatten bedürfen der notariellen Beurkundung, sofern sie vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen werden und eine Unterhaltspflicht nach der Scheidung regeln. Manche Vereinbarungen zur Scheidung, wie etwa bei Beteiligung eines in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Ehegatten, muss das Familiengericht genehmigen. Ein gerichtlich protokollierter Vergleich ersetzt die notarielle Form.

Unterwerfen sich die Eheleute der sofortigen Vollstreckung, kann – wie bei einem gerichtlichen Urteil – auch aus einer notariellen Urkunde die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


HINWEIS: Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich nach einer Scheidung können grundsätzlich formfrei getroffen werden.



Ablauf

Zur notariellen Beurkundung erscheinen beide Ehepartner persönlich beim Notar.



Bearbeitungsfristen:

Eheverträge können vor der Heirat und auch noch während der Ehe geschlossen werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Kosten der notariellen Beurkundung sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) festgelegt. Danach richten sich diese bei einem Ehevertrag nach dem zusammengerechneten, sogenannten modifizierten Reinvermögen beider Ehepartner (Vermögen abzüglich von Verbindlichkeiten bis zur Hälfte des Aktivvermögens).


BEISPIEL:

Für den Ausschluss des Zugewinnausgleichs fallen bei einem modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten in Höhe von insgesamt EUR 90.000 Gebühren in Höhe von EUR 492 an. Hinzu kommt eine Dokumentenpauschale für den Vertrag (je nach Umfang des Vertrages ca. EUR 2) sowie regelmäßig eine Pauschale für Post und Telekommunikation von EUR 20. Hierbei handelt es sich um Nettobeträge, so dass noch die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. 20.12.2013


 
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