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Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Eheleute oder Lebenspartner, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können statt der Steuerklassenkombination IV / IV auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassenkombination III / V oder an deren Stelle das sogenannte Faktorverfahren (IV / IV mit Faktor) wählen.
Die einheitliche Steuerklassenwahl IV / IV ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehe- oder Lebenspartner in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III / V empfiehlt sich hingegen, wenn der eine Ehe- oder Lebenspartner circa 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient und dieser in Steuerklasse III eingestuft ist.
- Kein Steuerklassenwechsel im obigen Sinn ist die erstmalige Änderung der Steuerklasse(n) aus Anlass der Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft oder eine Steuerklassenänderung vor Beginn des Gültigkeitsjahres (zum Beispiel eine im Jahr 2014 vorgenommene Steuerklassenänderung mit Wirkung ab 01.01.2015).
- Bei der Steuerklassenkombination III / V oder IV / IV mit Faktor sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Lohnsteuer
Sächsisches Steuerportal
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Ablauf
Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen die Ehe- oder Lebenspartner dies gemeinsam beim Finanzamt beantragen.
- Reichen Sie den Antrag und die übrigen erforderlichen Unterlagen persönlich oder schriftlich beim Finanzamt ein. Der Antrag muss von Ihnen beiden unterzeichnet sein.
- Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, wird dieser in der Regel sofort geprüft.
- Ihrem Arbeitgeber werden die geänderten ELStAM mit entsprechender Gültigkeitsangabe im elektronischen Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Sofern Sie einen Ausdruck Ihrer ELStAM wünschen, vermerken Sie dies auf dem Antragsvordruck. Die eigenen ELStAM können jedoch auch nach kostenfreier Registrierung über das ElsterOnline-Portal einsehen.
Papierbescheinigung für Lebenspartner
Für Lebenspartner ist eine Änderung in die für Ehepartner möglichen Steuerklassen(kombinationen) in der ELStAM-Datenbank aus technischen Gründen noch nicht möglich. Auf den Antrag hin sperrt das Finanzamt den Arbeitgeber-Abruf der ELStAM vorübergehend und stellt jeweils eine Bescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse aus ("Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug"), die die Lebenspartner dann ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Notwendige Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) bei persönlicher Antragstellung
- Grundsätzlich genügt ein formloser Antrag. Geben Sie darin neben den persönlichen Daten (Name und Anschrift) auch Ihre jeweilige steuerliche Identifikationsnummer und Steuernummer an. Es empfiehlt sich jedoch – zumal für Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor – den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern" zu verwenden (für die Ermittlung des Faktors sind die dort abgefragten näheren Angaben erforderlich).
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 2 Abs. 8 Einkommensteuergesetz (EStG) – eingetragene Lebenspartnerschaft
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) – Lohnsteuerklassen
- § 39 Einkommensteuergesetz (EStG) – Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39f Einkommensteuergesetz (EStG) – Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III / V
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 23.01.2015