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Eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt begründen 


Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschafts­gesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Die Begründung selbst ist vor jedem Standesamt möglich, sie muss jedoch zuvor beim Standesamt am Wohnort eines der Partner angemeldet worden sein.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wirkt sich unter anderem auf das Vermögensrecht, das Erbrecht (Pflichtteile am Erbe), das Ausländerrecht (Nachzugsmöglichkeit) und das Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerungsmöglichkeit) aus.

Namensführung

Die Lebenspartner können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder einen gemeinsamen Namen bestimmen (Lebenspartnerschaftsname). Zur Wahl stehen der Geburtsname oder der bislang geführte Name eines der Partner.

Die Namensänderung ist auch nachträglich möglich, eine Frist hierfür gibt es nicht.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Um die vermögensrechtlichen Verhältnisse umfassend zu regeln, besteht die Möglichkeit, einen notariell beglaubigten Lebenspartner­schafts­vertrag zu schließen.



Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer Wahl



Ablauf
  • Zum vereinbarten Termin befragt der Standesbeamte / die Standesbeamtin Sie beide einzeln, ob Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen.
  • Über Ihre Erklärungen nimmt der Standesbeamte / die Standesbeamtin eine Niederschrift auf.
  • Sie erhalten eine Urkunde als Nachweis über die Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft.


Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

Näheres zu den Unterlagen und Nachweisen teilt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung mit.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Begründung vor dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte: gebührenfrei
  • vor einem anderen Standesamt: EUR 20,00
  • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 70,00 *
  • Lebenspartnerschafturkunde: EUR 10,00
  • jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig beantragt wird: EUR 5,00

*) ausgenommen: lebensgefährliche Erkrankung eines der Partner



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.09.2014



 
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