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Mit einer Sorgerechtsverfügung, einer sogenannten letztwilligen Verfügung, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.
Besteht keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet dies das Gericht, jedoch immer zum Wohle des Kindes. Allerdings entscheidet auch bei bestehender Sorgerechtsverfügung das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann aber nur von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.
Sie können mit der Sorgerechtsverfügung nicht nur Personen sowie einen Ersatzvormund für die Kindesvertretung benennen, sondern auch Personen explizit von einer Vormundschaft ausschließen.
Bevor Sie einen Vormund in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen, sollten Sie mit diesem darüber sprechen und ihn informieren. Des Weiteren können sich Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, der Sorgerechtsverfügung widersetzen. Damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, sollten Sie daher die Sorgerechtsverfügung jedes Jahr aktualisieren und den sich verändernden Umständen anpassen.
Die Sorgerechtsverfügung ist auch kombinierbar. Neben der Benennung eines Vormundes können Sie konkrete Auflagen für die Verwaltung des geerbten Vermögens festschreiben sowie die Vormundschaft von der Vermögenssorge trennen und auf verschiedene Personen aufteilen.
Das Wichtigste ist aber, dass Ihre Sorgerechtsverfügung nach dem Tod sofort wirksam werden kann. Dazu muss die Sorgerechtsverfügung auffindbar sein. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten die Sorgerechtsverfügung zu hinterlegen, neben der Hinterlegung beim möglichen Vormund gibt es die Möglichkeit die Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht zu hinterlegen.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Grundvorrausetzung für das Abfassen einer Sorgerechtsverfügung ist, dass Sie als Verfasser sorgeberechtigt sind und damit rechtlich gesehen ein Benennungsrecht haben. Zudem muss der benannte Vormund volljährig sein.
Da Sie die Sorgerechtsverfügung nur in Form eines Testamentes beim Nachlassgericht hinterlegen können und es sich bei der Sorgerechtsverfügung rechtlich um eine spezielle Art des Testaments handelt, müssen bestimmte Formalien für die Rechtsgültigkeit des Dokuments eingehalten werden. Diese wären beispielsweise:
- die Sorgeberechtigten müssen die Verfügung selbst handschriftlich verfassen
- die Sorgeberechtigten müssen mit Vor- und Zunamen unterschreiben
- die Sorgerechtsverfügung muss mit Ort und Datum versehen werden
Ablauf
- Sie fassen eine Sorgerechtsverfügung in Form eines Testamentes ab und sprechen mit dem benannten Vormund und Ihrem Kind darüber.
- Sie nehmen das Original der Sorgerechtsverfügung und bringen es zum Nachlassgericht.
- Dort wird ein Hinterlegungsprotokoll angefertigt, welches vom Hinterleger unterschrieben werden muss.
- Sie erhalten dann einen Kostenbescheid über die Gebühr der Hinterlegung sowie einen Hinterlegungsschein.
- Nach Zahlung der Gebühr wird Ihre Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments beim Nachlassgericht hinterlegt und ist damit im Todesfall sicher auffindbar.
- Notarsuche
Notarkammer Sachsen
Bearbeitungsfristen:
Nach der Hinterlegung gilt die Sorgerechtsverfügung solange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Sorgerechtsverfügung damit verfällt. Falls Sie die Sorgerechtsverfügung widerrufen wollen, müssen Sie dies dem Nachlassgericht mitteilen und die Beendigung der Hinterlegung verfügen.
Nach mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung ermittelt die verwahrende Stelle von Amts wegen, ob das Testament mit der darin enthaltenen Sorgerechtsverfügung noch gültig ist und löscht diese wenn nur eine Sorgerechtsverfügung bestanden hat automatisch.
Beachten Sie, dass sich Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, der Sorgerechtsverfügung widersetzen können.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Mindestgebühr: EUR 15,00
Sonstiges
Es gibt Vordrucke und Muster von Sorgerechtsverfügungen, damit ist Ihnen eine Formulierungshilfe gegeben, zudem können Sie so auch die Formalien, welche an eine Sorgerechtsverfügung gestellt werden, besser einhalten.
Beachten Sie aber, dass die Sorgerechtsverfügung handschriftlich vorgenommen werden muss!
- Muster für ein Elternteil
-
Muster für beide Elternteile
Deutsche Verfügungszentrale AG – DVZ
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 1773 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Voraussetzungen
- §§ 1776 bis 1782 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Begründung der Vormundschaft
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG), Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis, Nr. 12410 Entgegennahme von Erklärungen und Anzeigen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014