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Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung,
- in anderen Räumen,
- während eines Teils des Tages,
- mehr als 15 Stunden wöchentlich,
- gegen Entgelt und
- länger als drei Monate.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eignung als Pflegeperson sind unter anderem, die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:
- geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
- Qualifikation, die zur Kinderbetreuung befähigt
- das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Ablauf
Antragstellung
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Den Antrag stellen Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Jugendamt, Sie können ihn dort auch persönlich zur Niederschrift geben. Zum Antrag reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
Erteilung der Pflegeerlaubnis
Das Jugendamt prüft, ob Sie als Kindertagespflegeperson geeignet sind. Dabei wird neben Ihrer persönlichen Eignung unter anderem auch geprüft, ob geeignete Räume vorhanden sind.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Notwendige Unterlagen:
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Führungszeugnis beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Führungszeugnis beantragen
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
-
pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Bearbeitungsfristen:
Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet, vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 3 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO)
- § 1 Absatz 6 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014