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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 


Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erreichen Sie täglich
von 00:00 bis 24:00 Uhr unter der Nummer 08000 116016
Online-Banner Hilfetelefon

Mit dem Hilfetelefon werden kostenlos Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen angeboten.

Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen sind
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Die telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym und vertraulich.

Hörgeschädigte oder Schwerhörige können kostenfrei einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen, der das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons in Deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.

Weitere Informationen:

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016
    Portal des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Wo finde ich Hilfe?
  • Das Hilfe-Telefon Gewalt gegen Frauen (leichte Sprache)
    Flyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Voraussetzungen
  • Sie sind weiblich und von Gewalt betroffen oder bedroht oder
  • Sie sind mit Gewalttaten oder Gewaltandrohungen gegenüber Freuen in Ihrem Umfeld konfrontiert oder
  • Sie haben beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik Gewalt gegen Frauen zu tun.


Notwendige Unterlagen:
keine


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Sonstiges

Anrufe beim Hilfetelefon werden nicht in Einzelverbindungsnachweisen ausgewiesen.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. 12.03.2013



 
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