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Im Rahmen eines Projektes des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen führen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in mehreren sächsischen Städten in anwaltlichen Beratungsstellen eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürger durch. Die Beratungshilfe in den Beratungsstellen soll eine Erstberatung sein. Einfache Sachen können abschließend in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden.
Das Projekt ergänzt die bisherige Form der Gewährung von Beratungshilfe und macht sie unkomplizierter, da für die Rechtsberatung in einer anwaltliche Beratungsstelle nicht erst ein Berechtigungsschein beim Amtsgericht eingeholt werden muss.
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Rechtsberatung
Ein Ratgeber herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an eine anwaltliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Besucheradressen und Sprechzeiten sind im Portal des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz veröffentlicht.
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Beratungsstellen (Anwälte)
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Voraussetzungen
Für die Gewährung der Beratungshilfe in den anwaltlichen Beratungsstellen gelten folgende Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine rechtliche Angelegenheit.
- Es ist kein laufendes Gerichtsverfahren betroffen.
- Sie sind finanziell bedürftig.
- Ihnen stehen keine anderen Hilfemöglichkeiten zur Verfügung.
- Die Wahrnehmung Ihrer Rechte ist nicht mutwillig.
Ablauf
- Aufsuchen der örtlichen Beratungsstelle.
- Schilderung Ihrer bedürftigen finanziellen Verhältnisse: Dafür sollten Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument sowie Nachweise über Einkommen und Vermögen bereithalten.
- Erläuterung Ihres rechtlichen Problems in der anwaltlichen Beratungsstelle: Dafür sollten Sie Nachweise dafür vorlegen, dass ein Beratungsbedürfnis besteht (zum Beispiel durch Schreiben, aus denen sich die Problematik ergibt).
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Beratung in der anwaltlichen Beratungsstelle entstehen für Sie grundsätzlich keine Kosten. Inwiefern Folgekosten Ihres Problems – zum Beispiel im Wege der Prozesskostenhilfe – übernommen werden können, wird in der Erstberatung erörtert.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014