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Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Oberschulen (ab Klasse 10) können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Wie viel BAföG steht mir zu?
Die Höhe des BAföG richtet sich bei Schülern nach der Art der Schule, die besucht wird. Darüber hinaus wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt.
Um abschätzen zu können, ob und in welcher Höhe ein BAföG-Anspruch bestehen könnte, können Sie sich die beispielhaften Modellrechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung anschauen und den BAföG-Rechner nutzen.
Zuständigkeit
Amt für Ausbildungsförderung
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gewählte Ausbildung ist förderungsfähig.
- Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um Ihren Bedarf zu decken.
- Für Schüler ab der 10. Klasse: Sie müssen für den Besuch des Gymnasiums, beruflichen Gymnasiums oder der Oberschule auswärtig untergebracht werden, weil der Schulweg zu weit ist, Sie bereits einen eigenen Haushalt führen und eigene Kinder betreuen oder verheiratet sind oder waren.
Ablauf
Wenn sie bereits volljährig sind, können Sie selbst einen Antrag auf BAföG stellen, wenn nicht, muss dies ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel Ihre Eltern) übernehmen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Antragsformular erhalten Sie auch direkt bei der zuständigen Stelle.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag).
- Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Ausbildungsförderung erhalten.
Notwendige Unterlagen:
Die nötigen Unterlagen sind im Antrag aufgeführt. Verlangt werden insbesondere:
- Nachweise über Einkommen und Aufwendungen (auch der Eltern und des Ehepartners oder Partners der eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- Ausbildungsbescheinigung
Bearbeitungsfristen:
- Die Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Jahr gewährt (Bewilligungszeitraum).
- Schüler erhalten den Zuschuss grundsätzlich so lange, bis sie die Bildungseinrichtung verlassen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Sonstiges
Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie BAföG, beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen (Landesamt für Ausbildungsförderung)