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Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen. Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Wenn Ihre Familie kein oder ein nur sehr geringes Einkommen hat, sollten Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem "Bildungspaket" stellen. Ihre Kinder können, insbesondere bei Versetzungsgefährdung, auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch Lernförderung erhalten.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Übernahme der Aufwendungen für:
- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterials) insgesamt EUR 100 jährlich:
- zu Beginn des Schuljahres EUR 70
- im Februar darauf EUR 30
HINWEIS: Für diese Leistung müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Schülerbeförderungskosten
Übernahme von Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten weder bereits von anderer Seite übernommen noch aus dem Regelbedarf bezahlt werden können.
Lernförderung
Nachhilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefährdung
Mittagsverpflegung
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort und in der Kindertagesstätte:
- verbleibender Eigenanteil der Eltern: EUR 1 pro Tag
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen:
- bis zu EUR 10 pro Monat
- Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Armut und wirtschaftliche Not
Amt24-Informationen
Zuständigkeit
Landratsamt oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Empfänger von:
- Sozialhilfe
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag
HINWEIS: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Für sie ist die Antragsstelle das jeweils zuständige Jobcenter.
DETAILS:
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Wenn Sie zu den Antragsberechtigten zählen und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.
Sonstige Voraussetzungen
Für die Übernahme von Beförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule mit dem gewählten Bildungsgang.
- Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch einen Zuschuss der Kommune.
Für die Übernahme von Kosten für Lernförderung:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Ablauf
Sozialhilfe
Den Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes erhalten Sie automatisch im Februar und im August – sofern Sie leistungsberechtigt sind. Für alle anderen Leistungen aus dem
Kinderzuschlag und Wohngeld
Für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Wie und wo können Sie den Antrag stellen?
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Erforderliche Formulare sendet Ihnen die zuständige Stelle zu; einige Formulare können Sie auch in Amt24 abrufen (erforderliche Unterlagen).
- Füllen Sie die Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Wie können Ihre Kinder die Angebote nutzen?
Unterstützung aus dem Bildungspaket erhalten Sie in der Regel als Sach- oder Dienstleistung, zum Beispiel als Gutschein. Der Zuschuss für den Schulbedarf wird direkt an Sie ausgezahlt.
Notwendige Unterlagen:
Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage bei der für Sie zuständigen Stelle oder können es je nach Angebot in Amt24 abrufen.
FORMULAR:
- Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte – Anzeige nach Eingabe eines Ortes in der "Ortsauswahl"
Gegebenenfalls (zusätzlich):
- Bestätigung der Schule / der Kindertageseinrichtung über die Durchführung eines (Schul-)Ausfluges [PDF]
- Bestätigung der Notwendigkeit einer Lernförderung [PDF]
Formulare des Sächsisches Staatsministeriums für Kultus - Bestätigung der Schule / der Kindertageseinrichtung über die Durchführung mehrtägiger Klassenfahrten
(auf Anfrage bei der Schule erhältlich)
Welche Unterlagen und Nachweise gegebenenfalls darüber hinaus erforderlich sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Bearbeitungsfristen:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe: bis zum 25. Lebensjahr
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: bis zum 18. Lebensjahr
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Alle Anträge sind für Sie kostenfrei.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) – Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 34, 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014