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Besonders die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten bedarf vorhergehender, sorgfältiger Planung. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- Eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Ablauf
Antrag
Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.
Wenn Sie VEMAGS zum ersten Mal benutzen, wenden Sie sich bitte an die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. Sie führt mit Ihnen zusammen die Registrierung durch und untersützt Sie direkt am Telefon bei der Bedienung des Programms. Die LISt GmbH ist in Sachsen der zentrale Ansprechpartner in allen Anwendungsfragen der Antragsteller, der Genehmigungs- und Anhörungsbehörden sowie der Polizei.
Telefon: 0351 8139-4823
Daneben ist die Antragstellung auch per Post oder Fax möglich. Hierfür müssen Sie das vorgeschriebene Formular nach der RGST verwenden, welches Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhalten. Es wird dennoch empfohlen, den Antrag über VEMAGS einzureichen, da es den Aufwand für Sie und die Behörde verringert und Ihr Antrag gegebenenfalls auch schneller bearbeitet werden kann.
Prüfung
Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft sie eine Entscheidung und legt mögliche Auflagen und Bedingungen für den Transport fest.
Genehmigung
Die Genehmigung können Sie auf unterschiedlichen Wegen erhalten:
- elektronisch signierter Bescheid per VEMAGS
- Postweg
- Fax
Den Genehmigungsbescheid müssen Sie beim Transport mitführen und für mögliche Kontrollen bereithalten.
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- EUR 10,20 bis EUR 767,00
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 18 Absatz 1 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 StVO – Ladung
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 15.01.2014