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Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.
- Neuigkeiten im Bereich der Kfz-Zulassung
Amt24-Informationen
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- Erstattung einer Anzeige
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Erstattung einer Anzeige
- bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
(Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)
Ablauf
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Bei Verlust eines Dokumens ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
- Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Verlusterklärung beziehungsweise Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
- Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
- Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- je nach Vorgang:
EUR 11,40 bisEUR 42,10 - gegebenenfalls Versicherung an Eides statt:
EUR 30,70
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 11 Absatz 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013