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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder II 


Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Hinweis! Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht:


Zuständigkeit

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Voraussetzungen
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
    (Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)


Ablauf

Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.

Hinweise:
  • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
  • Bei Verlust eines Dokumens ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
  • Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.


Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Verlusterklärung beziehungsweise Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • gegebenenfalls: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Hinweis! Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • je nach Vorgang: EUR 11,40 bis EUR 42,10
  • gegebenenfalls Versicherung an Eides statt: EUR 30,70


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013


 
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