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Lebenslagen-> Fahrzeuge-> Kfz-Kennzeichen-> Wunschkennzeichen
Wunschkennzeichen 


Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.



Zuständigkeit

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.

Weitere Informationen:

Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer.



Notwendige Unterlagen:
keine


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
  • für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013


 
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