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Rotes Kennzeichen für Oldtimer 


Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Der numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07". Dieses Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge.

Die Verwendung dieses Kennzeichens durch die Halterin oder den Halter ist allerdings auf folgende Fälle eingeschränkt:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Kennzeichen, die bis zum 28.02.2007 ausgegeben wurden und deren (eventuelle fünfjährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, erhalten im Freistaat Sachsen Besitzstandsschutz.

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,73 für alle übrigen Fahrzeuge.



Zuständigkeit

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Antragstellung

Für die Zuteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Abstemplung der Kennzeichen

Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt. Außerdem wird für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.

Hinweis! Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen in einem besonderen Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.


Notwendige Unterlagen:
  • gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Oldtimer-Fahrzeugpass oder sonstiger Oldtimer-Nachweis (Technische Prüfstelle DEKRA): Angabe des Herstellers, der Art des Fahrzeugs, der Fahrgestellnummer, des Baujahres und der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr – vor mindestens 30 Jahren)
  • Bestätigung des Halters, dass dieser an Oldtimerveranstaltungen teilnimmt und die Fahrzeuge dort einsetzen möchte
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief, Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind
Hinweis! Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einem ausgefüllten Muster aus Papier (ehemalige Bezeichnung: "Doppelkarte") oder aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
je nach Verwaltungsaufwand: EUR 25,60 bis EUR 205,00


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013


 
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