Lebenslagen-> Fahrzeuge-> Kfz-Kennzeichen-> Rotes Kennzeichen für Händler
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- "Zuverlässigkeit" der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs
- Nachweis des Bedarfs zur Zuteilung des Kennzeichens
Ablauf
Antragstellung
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Händler müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Eventuell wird die Zulassungsbehörde die Betriebsstätte des Händlers überprüfen.
Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Gewerbeinhabers
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
- Abschrift aus dem Handelsregister
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Abschrift aus dem Handelsregister
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
- Führungszeugnis beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Fahreignungsregister-Auskunft beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Fahreignungsregister-Auskunft beantragen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
- soweit nicht ein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
- Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einem ausgefüllten Muster aus Papier (ehemalige Bezeichnung: "Doppelkarte") oder aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013