Lebenslagen-> Fahrzeuge-> Kfz-Kennzeichen-> Kurzzeitkennzeichen
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Beginn der Geltungsdauer in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Ablauf
Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Die Kennzeichenschilder werden abgestempelt. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus, der von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
- Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen
- Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einem ausgefüllten Muster aus Papier (ehemalige Bezeichnung: "Doppelkarte") oder aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 16 Absatz 1 und 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013