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Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen 


Schwerbehinderte Menschen können Erleichterungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt.

Die Beantragung ist auch nachträglich für bereits seit längerem zugelassene Fahrzeuge möglich.



Zuständigkeit

Hauptzollamt



Voraussetzungen

Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
  • Merkzeichen: G oder Gl
  • Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
  • keine Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:

  • Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
  • Merkzeichen: aG, Bl oder H
  • Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person

Weitere Informationen

Hinweise: Eine Steuervergünstigung kann auch minderjährigen Kindern gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Namen des Kindes zugelassen wird.



Ablauf
Tipp: Weisen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde bei der Zulassung des Fahrzeugs auf die gewünschte Befreiung oder Ermäßigung hin. Dies wird im System vermerkt, so dass Sie zunächst keinen Kfz-Steuerbescheid erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (Formulare & Online-Dienste)
  • Da Sie wichtige Originalunterlagen vorlegen müssen, sollten Sie den Antrag möglichst im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abgeben. Sie können dazu jede Zoll-Kontaktstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, wo Sie auch Auskunft zum Verfahren erhalten.

Sind Sie nicht in der Lage, eine der Kontaktstellen persönlich aufzusuchen, kann eine bevollmächtigte Person in Ihrem Auftrag den Antrag und die erforderlichen Unterlagen überbringen.

Eintragung

  • Die Ermäßigung oder Befreiung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung auf dem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt.
  • Diese Vermerke müssen wieder gelöscht werden, wenn die Steuervergünstigung entfällt.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformular (siehe Formulare & Online-Dienste)
  • Schwerbehindertenausweis (Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Original)
  • im Fall der Ermäßigung zusätzlich: Beiblatt zum Ausweis (Original)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Sonstiges

Zweckfremde Benutzung des Kraftfahrzeugs

Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Kraftfahrzeug zweckfremd genutzt wird. Bei einer nur vorübergehenden zweckfremden Benutzung, die dem Finanzamt umgehend anzuzeigen ist, entfällt die Steuervergünstigung nur für die Zeit der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für die Dauer eines Monats.

Zweckfremd ist:

  • Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck)
  • entgeltliche Personenbeförderung (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung)
  • Benutzung des begünstigten Kraftfahrzeugs durch dritte Personen (Familienangehörige und Fremde), sofern sie nicht der Haushaltsführung beziehungsweise Fortbewegung des Schwerbehinderten dient

Eine zweckfremde Benutzung liegt auch bei Fahrten dritter Personen (zum Beispiel Eltern) zur Arbeitsstätte oder bei sonstigen Fahrten (zum Beispiel Urlaubsfahrten nur von dritten Personen) vor.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 02.05.2014



 
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