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Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation. Für diese müssen Sie eine Prüfung ablegen. Diese können Sie auch als Quereinsteiger und Umsteiger absolvieren.
Quereinsteiger
Sie besitzen bereits einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr oder den Straßenpersonenverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenrecht, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr, die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr berechtigt nur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr.
Umsteiger
Sie besitzen bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr und möchten Ihre Tätigkeit ausweiten oder ändern.
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Berufskraftfahrer und Fahrgastbeförderung
Amt24-Informationen -
Berufkraftfahrer-Qualifikation, Eintragung in den Führerschein
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
- Grundqualifikation: Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen
- beschleunigte Grundqualifikation: Schulungsnachweis über einen Vorbereitungskurs bei einer hierfür anerkannten Ausbildungsstätte; die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse muss noch nicht vorliegen
- Wenn Sie ein Quereinsteiger sind und die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren wollen, müssen Sie zusätzlich zur Schulung einen von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder Straßenpersonenverkehr nachweisen.
- Wenn Sie ein Umsteiger sind und die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren wollen, müssen Sie zusätzlich zur Schulung noch einen Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft oder Personenverkehr erbringen.
Ablauf
- Sie teilen der IHK, die die Prüfung zum gewünschten Termin anbietet mit, für welche Prüfung Sie sich anmelden wollen und geben dazu das Datum an, ab wann Sie dafür bereit sind.
- Die IHK prüft Ihren Antrag bezüglich der notwendigen Voraussetzungen.
- Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung einen Gebührenbescheid. Erst nach eingegangener Zahlung wird Ihnen ein Prüfungstermin durch die IHK vorgeschlagen, da Sie erst dann verbindlich angemeldet sind.
- Nach Bestehen der Prüfung erhalten sie eine Bescheinigung der IHK. Diese dient der Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis, dass Sie die Schlüsselzahl "95" in Ihrem Führerschein führen dürfen.
Als Umsteiger beziehungsweise Quereinsteiger sind bei der Schulung und Prüfung Erleichterungen vorgesehen. (siehe "Kosten")
Notwendige Unterlagen:
- Anmeldeformular der IHK
- Grundqualifikation:
- gültiger Fahrerlaubnis in der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
- Grundqualifikation Umsteiger:
- wenn Schlüsselzahl "95" eingetragen ist: gültiger Führerschein
- wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original einer von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Grundqualifikation Quereinsteiger:
- gültiger Führerschein
- Vorlage des Originals eines von IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung
- beschleunigte Grundqualifikation:
- Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll
- beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger:
- wenn Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen ist: gültiger Führerschein
- Vorlage des Originals eines von anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll
- wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original einer von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger:
- Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung abgelegt werden soll
- Vorlage des Originals eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Mit der Prüfungsanmeldung sind geforderte Originale in Kopie einzureichen. Die Vorlage der Originale hat immer am Prüfungstag zu erfolgen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme.
Bearbeitungsfristen:
Vier Wochen vor dem Prüfungstermin müssen Sie sich mit dem Anmeldeformular direkt bei der IHK anmelden, die den gewünschten Prüfungstermin anbietet.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung: EUR 180,00
- Praktische Prüfung: EUR 980,00
für Quereinsteiger:
- Theoretische Prüfung: EUR 160,00
- Praktische Prüfung: EUR 980,00
für Umsteiger:
- Theoretische Prüfung: EUR 140,00
- Praktische Prüfung: EUR 790,00
Beschleunigte Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung: EUR 105,00
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger: EUR 100,00
- Theoretische Prüfung Umsteiger: EUR 95,00
Beachten Sie, dass für die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs und den begleitenden Fahrlehrer zusätzliche Kosten anfallen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 15.01.2014