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Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D1, D1E (Bus) werden längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seine Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist und keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fehlt. Dies gilt auch für die Erteilung einer solchen Fahrerlaubnis, wenn die Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis dieser Klassen bei Antragstellung abgelaufen ist.
Hinweis! Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Ablauf
Den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
- bisheriger Führerschein
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biometrisches Foto:
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Foto-Mustertafel
Bundesdruckerei
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Foto-Mustertafel
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung* (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens* oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
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betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung* (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr), wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE
- über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder
- nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum wieder erteilt oder
- nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll
Erläuterungen
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Sehtestbescheinigung:
Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie bei jedem Augenarzt oder Optiker. -
Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung:
Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen. -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens:
Die Bescheinigung darf von einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellt werden. -
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung:
Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.
Bearbeitungsfristen:
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
EUR 42,60
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
- § 24 FeV – Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014