Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Führerschein-> Fahrerlaubnisse und Führers...-> Fahrerlaubnis, Karteikarten...
Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen 
nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Sie möchten Ihren rosa oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Hinweis! Die Abschrift ist nur dann nötig, wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.
Beispiel: Ihr alter Führerschein wurde in Dresden ausgestellt und kommt abhanden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Dresden nicht mehr für Sie zuständig. Damit die für Sie zuständige Behörde in Leipzig Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen kann, benötigt die Behörde in den meisten Fällen eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift müssen Sie bei der Dresdner Behörde beantragen, da Ihr letzter Führerschein dort ausgestellt wurde.


Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift. Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.



Notwendige Unterlagen:
nur bei schriftlichem Antrag erforderlich:
  • formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
    • Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben

Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht