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Sie möchten Ihren rosa oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Beispiel: Ihr alter Führerschein wurde in Dresden ausgestellt und kommt abhanden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Dresden nicht mehr für Sie zuständig. Damit die für Sie zuständige Behörde in Leipzig Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen kann, benötigt die Behörde in den meisten Fällen eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift müssen Sie bei der Dresdner Behörde beantragen, da Ihr letzter Führerschein dort ausgestellt wurde.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Ablauf
Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift. Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.
Notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Telefonnummer für Rückfragen
- Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
- Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben
Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 25 Abs. 4 und 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014