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KfW-Programm Erneuerbare Energien (Darlehen), Standard 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard" (Nr. 270, 274)...


Das Förderprogramm "Erneuerbare Energien" der KfW Bankengruppe dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz.

Es besteht aus den Programmteilen "Standard", "Premium", "Premium – Tiefengeothermie" und "Speicher". In der vorliegenden Beschreibung geht es um den Programmteil "Standard", Informationen über die anderen Programmteile finden Sie hier:

Was wird gefördert?

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen und Netzen, welche die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") vom 04.08.2011 erfüllen – zum Beispiel:

  • Photovoltaik-Anlagen, auch als Verbundvorhaben, bei denen die Stromerzeugung mit Energiespeichern und/oder Lastmanagement kombiniert wird
  • Windkraftanlagen an Land (on-shore) und repowering-Maßnahmen
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, auch wenn sie nicht der Stromerzeugung dienen
  • Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind
  • KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien – Premium" nicht erfüllen (Wärmepumpen werden nicht gefördert)
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und nicht die Anforderungen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien – Premium" erfüllen

Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen.

MEHR ZUM THEMA:

  • KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Standard)
    KfW Bankengruppe

Konditionen

Darlehenshöhe

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (ohne Mehrwertsteuer)

Höchstbetrag

  • maximal EUR 25 Millionen pro Vorhaben

Zinsbindung
10 Jahre

Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.

  • KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Standard): Zinssätze
    KfW Bankengruppe

Nutzen Sie auch die Konditionen der SAB:

Auszahlung

  • 100 Prozent
  • grundsätzlich in einer Summe, die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage

Bearbeitungsgebühr
keine

Rückzahlung
in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen)

Tilgung
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungszeit jederzeit unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bereitstellungszinsen
Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.

Sicherheiten
bankübliche Sicherung

Laufzeit / Tilgungssatz

  • maximal 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig.

VERWANDTES THEMA:

Die Förderung des Vorhabens mit einem Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt ein Alternative dar.



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsteller

Die Förderung kann vom jeweiligen Träger der Investitionsmaßnahme beantragt werden, zum Beispiel:

  • Privatpersonen
  • gemeinnützige Investoren
  • private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler
  • Landwirte

Förderfähige Investitionen

Die konkreten Anforderungen an die zu fördernden Anlagen und Maßnahmen können dem Merkblatt zum Programmteil entnommen werden.

  • KfW-Programm "Erneuerbare Energien" (Standard)
    KfW Bankengruppe


Ablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme dieses KfW-Darlehens an die Sächsische Aufbaubank oder Ihre Hausbank. Dort kümmert man sich um die Beantragung und Bewilligung des Darlehens bei der KfW Bankengruppe. Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.


Wenn Sie sich für die SAB entschieden haben, nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:



Notwendige Unterlagen:

Formulare und Merkblätter stehen im SAB-Förderportal zur Verfügung; Sie können die Vordrucke auch direkt über Amt24 abrufen ("Formulare & Online-Dienste").



Bearbeitungsfristen:

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB oder Ihrer Bank. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung beziehungsweise der Baubeginn.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB der SAB oder Ihrer Bank anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes oder für Versicherungen.



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 02.04.2014


 
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